Rehabilitationssport

Rehabilitationssport

In den meisten Kursen bieten wir nach § 44 Abs. 1 Nr. 3
und 4 und SGB IX Rehabilitationssport an bei
a) Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates,
b) Erkrankungen innerer Organe oder
c) psychischen Erkrankungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kursgebühren
für 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
oder 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (Sonderfall).
Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich.
Formulare hierfür erhalten Sie beim Vorstand und allen Übungsleitern.